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Wichtige Informationen zur EinreichungPressebericht der DAGWien, am 23.03.2006 DAG Delegation im Außenministerium Serbien: Donauschwaben sollen das enteignete Vermögen anmeldenSerbien wird nach Meinung des österreichischen Außenministeriums ein Resti-tutionsgesetz verabschieden und Kroatien die bereits mit Österreich bilateral verhandelten Vereinbarungen im neuen Restitutionsgesetz berücksichtigen. Am 22. März 2006 sprachen der Vorsitzende der Donauschwäbischen Arbeitsge-meinschaft in Österreich (DAG), DI Rudolf Reimann, und Dr. Lothar Scheer als Generalsekretär der DAG im österreichischen Außenministerium bei Gesandten Dr. Thomas Buchsbaum, Leiter der Abteilung IV.3 für Auslandsösterreicher, Schutzmacht- und Vermögensangelegenheiten, vor. Auf der Tagesordnung standen das serbische Anmeldegesetz und die aktuelle Diskussion zum Restitutionsgesetz in Kroatien. Wie Buchsbaum der DAG-Delegation mitteilte, geht das österreichische Außenminis-terium davon aus, dass eine Fristverlängerung für die Anmeldung von Restitutionsansprüchen für Enteignungen durch die kommunistische Herrschaft über den 30.06.2006 hinaus nicht zu erreichen sein wird. Daher wird allen Geschädigten empfohlen, zunächst einmal die Ansprüche anzumelden und allenfalls bereits vorhande-ne Beweismaterialien anzuschließen, wobei man gleichzeitig auf die beabsichtigte Nachreichungen unter Angabe der Gründe des Fehlens (schwierige Beschaffung, mangelnde Kooperation durch serbische Stellen etc.) hinweisen soll. Hinsichtlich eines dem Anmeldegesetz folgenden Restitutionsgesetzes vertritt das österreichische Außenministerium die Auffassung, dass ein solches mit Sicherheit kommen und so wie die Restitutionsgesetze der Nachbarländer gestaltet sein wird. Buchsbaum versicherte, dass das österreichische Außenministerium laufend mit den in Serbien zuständigen Stellen im Gespräch ist. Im Zusammenhang mit der Restitution in Kroatien wies Buchsbaum auf die zwischen Bundeskanzler Wolfgang Schüssel und dem kroatischen Regierungschef Ivo Sanader im Jänner 2006 getroffene Absprache hin, dass die kroatische Seite alle im paraphierten bilateralen Abkommen festgelegten Punkte in das Restitutionsgesetz oder in die daraus festgelegten Verordnungen übernehmen wird. Die DAG hat bereits am 26. Jänner 2006 darüber berichtet, dass die kroatische Regierung ein neues Gesetz vorbereitet, das die Entschädigung von nicht-kroatischen Staatsbürgern neu regelt. |